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Grundlage der Kinderrechte und des Kinderschutzes ist die UN-Kinderrechtskonvention, deren Grundprinzipien, zentrale Schlüsselbegriffe und Inhalte den Teilnehmenden am Beginn des Workshops vermittelt werden.
Die Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht bildet den gesetzlichen Verpflichtungsrahmen in der beruflichen Konfrontation mit einer potentiellen Kindeswohlgefährdung und unterstreicht zugleich den Schutzauftrag für Fachkräfte.
Neben der Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kinderschutz ist Ziel des Workshops, Fachkräfte hinsichtlich der unterschiedlichsten Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen zu sensibilisieren.
Lokale Ressourcen der Unterstützung, Kooperationsmöglichkeiten, standardisierte Handlungsabläufe, Notfallpläne etc. werden vorgestellt und sollen zu mehr Handlungsorientierung und -sicherheit vor dem Hintergrund des bevorstehenden Organisationsentwicklungsprozess „Kinderschutzkonzept“ beitragen.
Der interaktive Charakter des Workshops eröffnet die Möglichkeit zum gemeinsamen Lernen und zum Erfahrungsaustausch in der Gruppe.
Ziele:
- Die Teilnehmenden erhalten ein Basiswissen über Grundprinzipien, zentrale Schlüsselbegriffe sowie Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention
- Die Teilnehmenden begreifen sich als Teil des nationalen Kinderschutzsystems und verstehen betreffende Normen als verbindliche Handlungsvorgabe in der Konfrontation mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- Die Teilnehmenden erlangen ein Grundverständnis für den bevorstehenden Organisationsentwicklungsprozess „Kinderschutzkonzept“
Zielgruppe:
Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendliche professionell in Kontakt treten
Termin: Do., 2. Mai 2024 (8 UE) 9-17 Uhr