Ausbildung: Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
Ausbildung UBV gem. § 3 GUK-BAV. Dieses Modul umfasst 80 UE theoretische Ausbildung in „Gesundheits- und Krankenpflege“ und 20 UE „Einführung in die Arzneimittellehre“ sowie 40 Stunden praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim geblockt und nicht am eigenen Arbeitsplatz unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vor der kommissionellen Prüfung zu absolvieren.
TeilnehmerInnen die dieses Modul positiv abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Aufschulung ein anerkanntes Zeugnis gemäß der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgung-Ausbildungs-Verordnung (GuK-BAV) und sind berechtigt, diese grundpflegerischen Tätigkeiten unter Anleitung von einer DGuKP auszuüben (einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln).
Zielgruppe lt. Auszug aus der Rechtsvorschrift:
§ 1. (1) Für
1. Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
2. Fach-Sozialbetreuer/Fach-Sozialbetreuerinnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung,
3. Heimhelfer/Heimhelferinnen, soweit dieser Beruf in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist,
4. Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen oder eine solche Tätigkeit anstreben,,
5. Zivildienstleistende,
6. Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, deren Studienvorschriften ein Pflegepraktikum vorsehen,
7. Lehrlinge im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in einem Pflegeassistenzberuf
ist ein Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ einzurichten.
(2) Zu einem Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ dürfen nur
1. Personen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 4 oder
2. Personen, die in Ausbildung zu einem Sozialbetreuungsberuf gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 stehen,
durch den Rechtsträger der Ausbildung zugelassen werden.
Voraussetzungen:
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- Beherrschung der deutschen Sprache
Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung HIER
Kurs 80 (Block):
Termin: 07.-25. April 2025 (siehe Stundenplan)
Praktikumszeitraum: 28. April – 09. Mai 2025 (40 Stunden)
Die praktische Ausbildung ist gem. § 5 Abs. 1 GuK-BAV in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
ACHTUNG:
Es muss geblockt und nicht tage- oder stundenweise absolviert werden.
Es darf nicht am eigenen Arbeitsplatz absolviert werden.
Abschluss der Ausbildungen mit einer kommissionellen Prüfung.
Prüfung: Mi., 14. April 2025, 9 Uhr
Anmeldeschluss: 28. Februar 2025
Leitung:
Mag.a Dr.in Mara SKOFF
Diplomstudium der Pädagogik, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, Lehrbeauftragte gem. §65b Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, behalten wir uns vor, den Kurs nach Anmeldeschluss abzusagen. Bei Zustandekommen des Kurses ist eine Nachmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich.
Kursort: Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
Kosten: € 990,00 (Die Teilnahmegebühren sind im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 MwSt.- frei und steuerlich absetzbar)
Anmeldung:
nur über das Anmeldeformular per Email oder Fax
keine Anmeldung über den Webshop möglich
Formulare zur Anmeldung:
Anmeldeformular