NEUER TERMIN: Verhaltensauffälligkeiten von Kindern erkennen, verstehen und damit umgehen

Kinder, die im Erziehungsalltag motorische Unruhe, Aufmerksamkeitsprobleme, Impulsivität und/oder oppositionelle Verhaltensweisen zeigen, brauchen besondere Unterstützung.

Inhalte:
  • Was sind Verhaltensauffälligkeiten?
  • Was braucht es für eine Diagnosestellung?
  • Welche Hilfsangebote gibt es für PädagogInnen, Eltern, Bezugspersonen?
  • Welche verhaltenspädagogischen Interventionen gibt es?
  • Konkrete Fördermöglichkeiten: Spielideen, Bilderbücher, etc…
  • Erfahrungen aus der Praxis: Elternberatung bzw. Arbeit mit Kindern

Ziele:
Unterscheiden lernen zwischen klinisch auffälligen Verhaltensweisen und schwierigem Verhalten im Rahmen von normalen Entwicklungsverläufen.
Aufbau eines Handlungsrepertoires in der Rolle als PädagogIn bzw. BetreuerIn

Zielgruppe:
Für Personen, die im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten, sowie alle interessierten Personen, die mit dieser Thematik beruflich und privat zu tun haben

Termin: 8. November 2024, 09 - 17 Uhr (8 UE)
Fr, 08.11.2024, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr 160,00 € 200,00 S2409 8 UE
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Veranstaltungsort

Mosaik GmbH, Wiener Straße 148, 8020 Graz
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Kurs buchen Mitarbeiter € 160,00Normalpreis € 200,00 8 UE

MMag.a Damaris Schwarzfurtner
Kärnten, AT - Klinische und Gesundheitspsychologin, Diplompädagogin, Specialist in Gifted Education Tätigkeit als Beratungslehrerin an Schulen, Wahlpsychologin für Kinder und Jugendliche mit dem Schwerpunkt Begabungsdiagnostik in freier Praxis; Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach §95 und §107 AußStrG, Referentinnentätigkeit in verschiedenen Institutionen; www.begabungsdiagnostik.at

MMag.a Tanja Baumgartner
Kärnten, AT - Studium der Pädagogik in Klagenfurt, Studium der Psychologie in Klagenfurt und Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin; seit 2007 im Mini-Ambulatorium St. Veit im Bereich Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen tätig; Dyskalkulie- und ADHD-Therapeutin, Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach §95 und §107 AußStrG