Grundlage der Kinderrechte und des Kinderschutzes ist die UN-Kinderrechtskonvention, deren Grundprinzipien, zentrale Schlüsselbegriffe und Inhalte den Teilnehmenden am Beginn des Workshops vermittelt werden.
Die Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe, als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht, bildet den gesetzlichen Verpflichtungsrahmen in der beruflichen Konfrontation mit einer potentiellen Kindeswohlgefährdung und unterstreicht zugleich den Schutzauftrag für Fachkräfte.
Neben der Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kinderschutz ist es Ziel des Workshops, Fachkräfte hinsichtlich der unterschiedlichsten Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen zu sensibilisieren.
Die Gefährdungseinschätzung und fachliche Interventionsmöglichkeiten werden ebenso Inhalt der Fortbildung sein wie Handlungsgrenzen und Aspekte des persönlichen Umganges in der Konfrontation mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung.
Lokale Ressourcen der Unterstützung, Kooperationsmöglichkeiten, standardisierte Handlungsabläufe, Notfallpläne etc. werden vorgestellt und sollen zu mehr Handlungsorientierung und -sicherheit vor dem Hintergrund des (bevorstehenden) Organisationsentwicklungsprozesses „Kinderschutzkonzept“ beitragen.
Der interaktive Charakter des Workshops eröffnet die Möglichkeit zum gemeinsamen Lernen und zum Erfahrungsaustausch in der Gruppe.
Ziele:
- Basiswissen über Grundprinzipien, zentrale Schlüsselbegriffe sowie Inhalt der UN-KRK;
- die Teilnehmenden begreifen sich als Teil des nationalen Kinderschutzsystems und verstehen betreffende Normen als verbindliche Handlungsvorgabe in der Konfrontation mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung;
- Grundverständnis für (bevorstehenden) Organisationsentwicklungsprozess „Kinderschutzkonzept“.
Zielgruppe:
Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen professionell in Kontakt treten.
Termin: Mi., 23. September 2026
09 - 17 Uhr (8 UE)